Cannabis ist seit 1. April 2024 teilweise legalisiert.
Wer aber kifft und danach Auto fährt, riskiert weiterhin den Führerschein, auch wenn die Bundesregierung jetzt einen neuen THC-Grenzwert beschlossen hat.
Neuer THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm kommt
Gesetzesänderung greift frühestens ab Juli
Trotz der Entkriminalisierung darf man nicht bekifft Auto fahren
Rund zwei Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis hat der Bundestag das umstrittene Gesetz noch einmal nachgebessert: Künftig gibt es für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC, der einem Wert von 0,2 Promille Alkohol entspricht.
Ausgenommen von dem neuen Grenzwert sind junge Menschen unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit, also in den ersten zwei Jahren nach Erlangung der Fahrerlaubnis. Für sie gilt weiterhin ein Grenzwert von 1,0 ng/ml.
Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Cannabis-Genuss ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr.
Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis gilt seit 1. April 2024. Besitz und Anbau der Droge sind für Volljährige mit Vorgaben legal.
Cannabis: Neuer THC-Grenzwert bei 3,5 Nanogramm
Nach dem neuen Gesetz liegt die Obergrenze – bezogen auf den Wirkstoff THC – bei einer Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum. Die Bundesregierung folgt der Empfehlung der interdisziplinären Expertengruppe, die eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit bis zu diesem Grenzwert für Konsumenten mit Vorerfahrung nahezu ausschließt und zugleich einer unverhältnismäßigen Sanktionierung von Cannabiskonsumenten vorbeugen will.
Vorerst gilt der alte Grenzwert
Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Konsequenzen drohten. In der Rechtsprechung hatte sich ein Wert von 1 Nanogramm je Milliliter Blut etabliert.
Auch nach dem Beschluss des Bundestags am 6. Juni ist die Gesetzesänderung noch nicht in Kraft. Dies wird nach Einschätzung von ADAC Fachleuten frühestens im Juli 2024 der Fall sein, wenn der Bundesrat über das Gesetz beraten hat. Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert dann in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Bei Mischkonsum mit Alkohol wird der Rausch am Steuer mit einem Bußgeld von mindestens 1000 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 3500 Euro sanktioniert werden.
ADAC: Weiterhin nicht bekifft Auto fahren
Mit einem Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum hat die Expertengruppe die Grenzen des mit Blick auf die Verkehrssicherheit Vertretbaren nach Einschätzung des ADAC ausgereizt. Auch nach der Gesetzesänderung bzw. möglichen Änderung des Grenzwerts ist der ADAC der Ansicht, dass Personen, die unter der Wirkung von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug führen sollen.
Der Konsum von Cannabis ist unter anderem mit Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie einer Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit verbunden. Dies kann im Straßenverkehr fatale Folgen haben. Eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken ist aus Sicht der ADAC Fachleute dringend notwendig und sollte so früh wie möglich umgesetzt werden.
Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit weitere Messverfahren, wie z.B. die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit, geeignet wären, um eine akute Beeinträchtigung durch den Konsum von Cannabis in einer zeitlichen Nähe zur Teilnahme am Straßenverkehr bewerten bzw. nachweisen zu können. Vor der Anwendung neuer Messmethoden sollte deren Aussagekraft umfassend evaluiert werden.
Der ADAC unterstützt auch die Initiative #mehrachtung, die mit dem Slogan "Don't drive high!" Verkehrsteilnehmende, die Cannabis konsumieren, im Sinne der Verkehrssicherheit sensibilisieren möchte.
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